MAXimal betreut.

MAXimal sicher.

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ErsteHilfeMAX

Ihr starker Partner für

betriebliche Erste-Hilfe-Produkte

ErsteHilfeMAX ist Ihr spezialisierter Ansprechpartner für Erste-Hilfe-Produkte und -Services im Unternehmen. Wir unterstützen Betriebe und Institutionen dabei, ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich Arbeitsschutz zuverlässig, effizient und ohne Mehraufwand zu erfüllen.


Jedes Unternehmen ist anders, deshalb setzen wir auf individuelle Lösungen statt Standardpakete. Unsere Erste-Hilfe-Konzepte werden gezielt auf Ihre Branche, Ihr Arbeitsumfeld und die Anzahl Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt. Unser Anspruch ist eine langfristige Partnerschaft: Von der kostenlosen Erstberatung vor Ort über die bedarfsgerechte Ausstattung bis hin zur regelmäßigen, jährlichen kostenlosen Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Koffer. So stellen wir sicher, dass Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung jederzeit vollständig, aktuell und einsatzbereit ist. Mit unserem professionellen Rundum-Service entlasten wir Unternehmen jeder Größe - branchenunabhängig, transparent und zuverlässig.

Unsere Leistungen im Überblick:


  • Kostenlose Kontrolle Ihrer Erste-Hilfe-Koffer
  • Kompletter Service und Prüfung nach DIN-Vorgaben
  • Austausch und Lieferung von Erste-Hilfe-Produkten
  • Persönliche Betreuung und individuelle Terminplanung


Unsere Leistungen im Überblick:


  • Kostenlose Kontrolle
    Ihrer Erste-Hilfe-Koffer
  • Kompletter Service und Prüfung
    nach DIN-Vorgaben
  • Austausch und Lieferung von
    Erste-Hilfe-Produkten
  • Persönliche Betreuung und
    individuelle Terminplanung


Unsere Leistungen im Überblick:


  • Kostenlose Kontrolle Ihrer Erste-Hilfe-Koffer
  • Kompletter Service und Prüfung nach DIN-Vorgaben
  • Austausch und Lieferung von Erste-Hilfe-Produkten
  • Persönliche Betreuung und individuelle Terminplanung


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JETZT IHREN TERMIN VEREINBAREN

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Gesetzliche Vorgaben


Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung.


ErsteHilfeMAX sorgt dafür, dass alle Ihre Erste-Hilfe-Koffer und Erste-Hilfe-Produkte diesen Vorgaben entsprechen – sicher, nachvollziehbar und haftungssicher.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 10
Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, damit bei Unfällen unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.


Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 5
Arbeitsstätten müssen mit den erforderlichen Mitteln für Erste Hilfe ausgestattet sein.


Arbeitsstättenregel ASR A4.3 („Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen“)
regelt Art, Anzahl und Anordnung der Erste-Hilfe-Ausstattung gemäß Arbeitsstättenverordnung. 


DGUV Vorschrift 1 (§ 25 „Erste Hilfe“)
konkretisiert die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger an Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb
.



Gesetzliche Vorgaben

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung.


ErsteHilfeMAX sorgt dafür, dass alle Ihre Erste-Hilfe-Koffer und Erste-Hilfe-Produkte diesen Vorgaben entsprechen – sicher, nachvollziehbar und haftungssicher.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 10
Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, damit bei Unfällen unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.


Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 5
Arbeitsstätten müssen mit den erforderlichen Mitteln für Erste Hilfe ausgestattet sein.


Arbeitsstättenregel ASR A4.3 („Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen“)
regelt Art, Anzahl und Anordnung der Erste-Hilfe-Ausstattung gemäß Arbeitsstättenverordnung. 


DGUV Vorschrift 1 (§ 25 „Erste Hilfe“)
konkretisiert die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger an Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb
.

Gesetzliche

Vorgaben


Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften für Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung.


ErsteHilfeMAX sorgt dafür, dass alle Ihre Erste-Hilfe-Koffer und Erste-Hilfe-Produkte diesen Vorgaben entsprechen – sicher, nachvollziehbar und haftungssicher.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3 und 10
Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, damit bei Unfällen unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.


Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

§ 4 Abs. 5
Arbeitsstätten müssen mit den erforderlichen Mitteln für Erste Hilfe ausgestattet sein.


Arbeitsstättenregel ASR A4.3 („Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen“)
regelt Art, Anzahl und Anordnung der Erste-Hilfe-Ausstattung gemäß Arbeitsstätten-verordnung. 


DGUV Vorschrift 1 (§ 25 „Erste Hilfe“)
konkretisiert die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger an Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb
.


Unser Rundum-

Sorglos- Service


  • Wir kümmern uns um Ihre Erste-Hilfe-Koffer
  • Keine zusätzliche Person für die Prüfung notwendig
  • Automatische Terminüberwachung: Wir erinnern Sie und stimmen Termine telefonisch oder per E-Mail ab
  • Kostenlose Erste-Hilfe-Koffer-Kontrolle
  • Service und Prüfung ein Leben lang aus einer Hand
  • Wir übernehmen die Haftung für ordnungsgemäße Prüfungen nach DIN

Unser Prüf- und Austauschservice


  • Kontrolle der Koffer auf Schäden (bei Bedarf Austausch)
  • Kontrolle des Inhalts auf abgelaufene Produkte
  • Austausch und Entsorgung abgelaufener Materialien
  • Neubefüllung mit geprüfter Ware (auf Rechnung)

Ihre Vorteile

auf einen Blick


  • Kein Vertrag notwendig
  • Keine Mindestbestellmenge
  • Günstiger als der Wettbe-werb
  • Lange Haltbarkeit: 3–6 Jahre
  • Service auch für bundesweite Filialen
  • Ausstattung von Neubau-projekten inkl. Erste-Hilfe-Produkte und Beschilderung

Unser Rundum-Sorglos- Service


  • Wir kümmern uns um Ihre Erste-Hilfe-Koffer
  • Keine zusätzliche Person für die Prüfung notwendig
  • Automatische Terminüberwachung:
    Wir erinnern Sie und stimmen Termine telefonisch oder per E-Mail ab
  • Kostenlose Erste-Hilfe-Koffer-Kontrolle
  • Service und Prüfung ein Leben lang aus einer Hand
  • Wir übernehmen die Haftung für ordnungsgemäße Prüfungen nach DIN

Unser Prüf- und Austauschservice


  • Kontrolle der Koffer auf Schäden (bei Bedarf Austausch)
  • Kontrolle des Inhalts auf abgelaufene Produkte
  • Austausch und Entsorgung abgelaufener Materialien
  • Neubefüllung mit geprüfter Ware (auf Rechnung)

Ihre Vorteile auf einen Blick


  • Kein Vertrag notwendig
  • Keine Mindestbestellmenge
  • Günstiger als der Wettbe-werb
  • Lange Haltbarkeit: 3–6 Jahre
  • Service auch für bundesweite Filialen
  • Ausstattung von Neubau-projekten inkl. Erste-Hilfe-Produkte und Beschilderung

Unser Qualitätsversprechen - Mit ErsteHilfeMAX profitieren Sie von:

Unser Qualitätsversprechen:

Mit ErsteHilfeMAX

profitieren Sie von:

  • Persönlichem, regionalem Service
  • Höchster Produktqualität
  • Rechtssicherer Prüfung nach DIN und DGUV
  • Transparentem, unkomplizierten Ablauf


Sicherheit ist Vertrauenssache. Dafür stehen wir.

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  • Höchster Produktqualität
  • Rechtssicherer Prüfung
    nach DIN und DGUV
  • Transparentem, unkomplizierten Ablauf


Sicherheit ist Vertrauenssache. Dafür stehen wir.